GDPR - Hinweis für Vermieter von Privatunterkünfte
Liebe Gäste,
im Rahmen der grundsätzlichen EU-Datenschutzbestimmungen – definiert in der General Data Protection Regulation (GDPR) – sind wir verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:
Mit der Annahme einer Reservierung und dem Einchecken in Ihrer Unterkunft in Kroatien willigen Sie ein, Ihre persönliche Identifikationsnummer auf Ihrem Personalausweis/Reisepass sowie Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Art und Nummer Ihres Ausweises, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Adresse sowie Geburtsdatum und Geburtsstadt) anzugeben. Sämtliche Daten werden im Informationssystem eVisitor der offiziellen Tourismuszentralen von Kroatien erfasst (Kurtaxen-Gesetz, Narodne Novine 152/08; auf deutsch: Gerichtliches Amtsblatt).
Die persönlichen Daten gehen in die allgemeine Statistik ein und werden ausschließlich von den Tourismuszentralen sowie den offiziellen Institutionen und Ministerien Kroatiens genutzt (Ministerium für Tourismus, Ordnungsamt der jeweiligen Stadt, Innenministerium und Finanzministerium/
Jegliche unauthorisierte Nutzung, Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verteilung oder Zuordnung oder andere Form der unauthorisierten Verwendung ist streng verboten.
Bei Beschwerden bezüglich einer unauthorisierten Verwendung Ihrer persönlichen Daten wenden Sie sich bitte unverzüglich per e-mail an die Tourismuszentrale Split: evisitor@visitsplit.com