Nützliche Informationen

Nützliche Informationen

 

Reisedokumente

Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Dokument, das aufgrund einer internationalen Vereinbarung anerkannt ist. Für einige Staaten reicht auch der Personalausweis (Dokument, mit dem die Identität und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person belegt wird).
 
Informationen: Diplomatische Vertretungen und Konsulate der Republik Kroatien im Ausland oder das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integrationen der Republik Kroatien 
Telefon: +385 1 4569 964 
E-Mail: stranci@mvpei.hr, vize@mvpei.hr
Web: www.mvpei.hr  
 
 
Zollbestimmungen
 
Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen fast vollkommen den Vorschriften und Standards der EU-Länder, aber hinsichtlich der Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch sind nur Waren im Wert bis 1.000 Kuna (1 EUR is 7.53450 HRK) zoll- und mehrwertsteuerfrei. 
 
Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem oder kroatischem Bargeld und Schecks ist für ausländische oder kroatische Staatsbürger mit ausländischem Wohnsitz unbeschränkt, aber jeder Transfer eines Betrages im Kunawert von über 10.000,00 EUR oder mehr ist dem Zollbeamten unbedingt zu melden. Wertvollere professionelle Ausrüstung und technische Geräte sind dem Zollbeamten am Grenzübergang ebenfalls zu melden. 
 
Natürliche Personen, die in Kroatien keinen ständigen oder vorübergehend gemeldeten Wohn- oder Aufenthaltsort haben, haben Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer (MwSt.), und zwar auf Ware, die sie in Kroatien gekauft haben und die auf einer Rechnung einen Wert von mindestens 740,00 Kuna (1 EUR is 7.53450 HRK) aufweist, jedoch ausschließlich bei Vorlage eines vom Zollbeamten bestätigten PDV-P- oder Tax-Cheque- Formulars für die Ausfuhr der gekauften Ware ins Ausland spätestens innerhalb von 3 Monaten vom Kaufdatum. Die im Ausland wohnhafte natürliche Person hat die Steuerrückerstattung innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum zu beantragen. 
 
Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte den Zoll unter: 
www.carina.hr  
 
 
Die Einreise lebender Tiere
 
Die Einreise von Haustieren ist nur mit gültigem Tierarztzeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich, wobei Katzen und Hunde mit Mikrochips gekennzeichnet sein müssen. Die Einreise von bis zu 5 Haustieren ist an Grenzübergängen möglich, die eine Genehmigung für den Verkehr von bestimmten Haustieren haben, während eine größere Zahl von Tieren nur an Grenzübergängen mit einer tierärztlichen Prüfstelle einreisen kann.
 
Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sind Sie für dieses verantwortlich.
Wenn Sie Ihr Haustier nach Kroatien mitbringen, übernehmen Sie die volle Verantwortung für die Erfüllung der Einreisebedingungen. Überprüfen Sie zum Beispiel, ob Ihr Haustier rechtzeitig geimpft, bzw. nachgeimpft wurde und ob es einen gültigen Reisepass oder ein Tierarztzeugnis hat. Falls Ihr Haustier eine der Voraussetzungen beim Grenzübergang nicht erfüllt, kann ihm die Einreise in die Republik Kroatien verweigert werden, bzw. das Tier kann in das Heimatland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden. Als Besitzer dieser Tiere tragen Sie alle entstandenen Kosten zur Durchführung dieser Maßnahmen.
 
Gemäß Verordnung über Veterinärbedingungen beim nichtkommerziellen Transport von Tieren versteht man unter Haustiere folgende Tierarten: Hunde, Katzen, zahme Frettchen (Mustela putorius) aus der Familie der Marder (Muselidae), wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebsen), dekorative Tropenfische, Amphibien, Reptilien, alle Vogelarten (außer Geflügel) sowie Nagetiere und Hauskaninchen.
 
Maximale Anzahl der Tiere
Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Tieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal fünf Haustieren in die Republik Kroatien. Sie werden bei der Einreise in die Republik Kroatien einer Dokumentationskontrolle und Identifizierung seitens eines Zollbeamten am Grenzübergang unterzogen. Solche Haustiere werden nicht als Ware betrachtet und müssen unbedingt in Begleitung ihrer Besitzer oder einer vom Besitzer befugten Person sein, die während der ganzen Reise für das Tier verantwortlich ist. 
 
Bedingungen
Die allgemeinen Anforderungen bei der Einfuhr von Haustieren: Hunden, Katzen und Tieren aus der Familie der Marder (auch Hausfrettchen, weißes Frettchen, afrikanisches Frettchen, amerikanisches Frettchen - Mustela putorius genannt), die aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko kommen, sind Folgende:
Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nicht den ISO-Standards 11784 oder 11785 entspricht, muss der Besitzer oder Begleiter ein entsprechendes Ablesegerät für den Mikrochip bereitstellen. Jederzeit müssen Name und Adresse des Besitzers feststellbar sein. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den Reisepass oder das Zertifikat des Tieres eingetragen werden, das vom Besitzer oder Begleiter des Tieres mitzuführen ist.
Für die Tiere ist ein vom amtlich befugten Tierarzt ausgestellter Reisepass oder Zertifikat mitzuführen.
Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.
 
Tiere aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, können in die Republik Kroatien eingeführt werden, sofern der Besitzer oder Begleiter ein Reisedokument oder Zertifikat dabei hat und sie sich von Geburt an am selben Ort aufgehalten haben und nicht in Kontakt mit Wildtieren gewesen sind oder sich in Begleitung ihrer Mutter bewegen, von der sie noch immer abhängig sind.
 
Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder, die aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko kommen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Sie müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein
ein von einem amtlich befugten Tierarzt ausgestelltes Zertifikat oder bei der Rückkehr in die Republik Kroatien (Hunde aus Kroatien) einen Reisepass mitführen,
gegen Tollwut geimpft sein, einen Antikörperneutralisierungstest des Tollwutvirus von mindestens 0,5 IJ/ml gemacht haben, der frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Transport von einem amtlich befugten Tierarzt in einem befugten Laboratorium durchgeführt sein sollte; die Liste der dazu befugten Laboratorien finden Sie auf folgender Webseite: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm.
 
Der vorgeschriebene Zeitraum von drei Monaten kommt nicht bei jenen Haustieren zur Anwendung, die erneut in die Republik Kroatien einreisen und deren Reisedokument bestätigt, dass eine Titration der Antikörper mit positivem Resultat vorgenommen wurde, bevor das Tier das Gebiet der Republik Kroatien verlassen hat.
 
Tiere, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt und solche, die als Ware transportiert werden, müssen vor der Abfertigung tierärztlich untersucht werden.
 
Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Entwicklung der ländlichen Gebiete – Abteilung für Veterinärmedizin 
Telefon: +385 1 610 9499; +385 1 610 6703 und +385 1 610 6455, 
Web: www.mps.hr
 
 
Gesundheitswesen
 
In allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Kliniken, kleinere Ortschaften haben Ambulanzen und Apotheken. 
 
Ausländische Touristen, die in ihrem Land pflichtversichert sind, sind während ihres Aufenthaltes in der Republik Kroatien von der Zahlung für medizinische Notfallversorgung befreit, sofern Kroatien mit dem Herkunftsland ein Abkommen über Sozialversicherungsleistungen abgeschlossen hat, d.h. wenn Sie aufgrund dieses Abkommens im Besitz einer Bestätigung über ihren Krankenversicherungsschutz sind. Der Krankenversicherungsschutz (einschließlich der Transportkosten) gilt für Notfälle in der Art und Weise und gemäß den Vorschriften, wie sie für kroatische Versicherungsnehmer gelten und sie haben sich ebenso wie diese an den entstehenden Kosten der medizinischen Versorgung zu beteiligen (Selbstbeteiligung).
 
Personen, die aus Ländern kommen, mit denen kein Abkommen abgeschlossen oder die Nutzung des Krankenversicherungsschutzes nicht vertraglich vorgesehen wurde, tragen die Kosten ihres Gesundheitsschutzes selbst. 
 
Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte die Kroatische Krankenversicherungsanstalt:
Telefon: +385 1 4806 333, 
Web: www.hzzo-net.hr  
 
 
Feiertage und arbeitsfreie Tage
 
1. Januar – Neujahr
6. Januar – Heilige drei Könige
Ostersonntag und Ostermontag
1. Mai – Tag der Arbeit
30. Mai - Staatsfeiertag
Fronleichnam
22. Juni – Tag des antifaschistischen Kampfes
5. August – Tag des Sieges und der Dankbarkeit
15. August – Maria Himmelfahrt
1. November – Allerheiligen
18. November - Day of Remembrance for the Victims of the Homeland War and Day of Remembrance for the Victims of Vukovar and Škabrnja
25. und 26. Dezember – Weihnachtsfeiertage
 
Öffnungszeiten von Geschäften und öffentlichen Ämtern
 
Während der Urlaubssaison sind die meisten Geschäfte werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet und viele davon auch am Wochenende. Behörden und Ämter arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.  
 
Post und Telekommunikation
 
Die Postämter sind werktags von 7 bis 19 Uhr geöffnet; in kleineren Orten von 7 bis 14 Uhr; manche sind in der Mittagspause geschlossen. In größeren Städten und in Fremdenverkehrsorten sind dienstbereite Postämter auch samstags und sonntags geöffnet. Für alle öffentlichen Telefonzellen benötigt man eine Telefonkarte, die in allen Postämtern sowie an Zeitungskiosken zu kaufen sind. Man kann von jeder Telefonzelle aus direkt ins Ausland telefonieren. 
 
Web: www.posta.hr  
 
Im Falle eines Unfalls rufen Sie die 112 an!
 
Diese Nummer ist zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar, unabhängig davon, wo Sie sich in der Republik Kroatien oder in der EU aufhalten. 
 
Der Telefonanruf ist kostenlos.
 
Die Notfallnummer 112 kann über alle Telekommunikationsnetze und alle Telefonanlagen angewählt und erreicht werden.
 
Im Falle eines Unfalls nimmt das Notfallnummernzentrum 112 auch Anrufe in einer der folgenden Fremdsprachen entgegen:
Englisch
Deutsch
Italienisch
Ungarisch
Slowakisch
Tschechisch
 
Rufen Sie die Nummer 112 an,
 
wenn Sie folgende Hilfe benötigen:
dringende medizinische Hilfe
die Feuerwehr
die Polizei
den Bergrettungsdienst
die Hilfe anderer Notdienste und operativer Schutz- und Rettungssysteme.
 
Wenn Sie Folgendes bemerken:
Feuer
das Auslaufen gefährlicher Stoffe, die Verschmutzung von Trinkwasser, Bächen, Flüssen oder des Meeres,
sonstige Erscheinungen, die eine Gefahr für Leib und Leben von Mensch oder Tier, für Kulturgüter und die Umwelt darstellen.
 
Wenn Sie anrufen, sagen Sie
was geschehen ist,
wo es geschehen ist,
wann es geschehen ist,
ob es Verletzte gibt,
wie die Verletzungen aussehen,
welche Hilfe Sie benötigen,
wer anruft.
 
Praktische Ratschläge
 
Aktivitäten in der Natur
Informieren Sie Verwandte oder Freunde über den Plan ihrer Wanderung oder Tour.
Bleiben Sie auf markierten Pfaden und Wegen, 
Nehmen Sie eine ausreichende Menge Trinkwasser mit.
Tragen Sie angemessene Kleidung und Schuhwerk.
Nehmen Sie ein funktionierendes Mobiltelefon mit.
Beachten Sie die Wettervorhersagen.
Gehen Sie im Freien sorgfältig und vorschriftsmäßig mit offenem Feuer um.
Werfen Sie in der Natur keine Zigarettenkippen und brennbaren Gegenstände weg.
 
Brandschutz
Überprüfen Sie bitte, ob Sie alles unternommen haben, um einen Brand zu vermeiden!
Werfen Sie brennbare oder brennende Gegenstände nicht achtlos weg!
Beachten Sie das Verbot, Feuer anzuzünden!
Achten Sie darauf, dass Ihr geparktes Fahrzeug keine Feuerwehrzufahrten und Durchgänge versperrt.
 
Was tun im Brandfall?
Melden Sie das Feuer sofort der Feuerwehr unter der Nummer 112 
Verwenden Sie den Handfeuerlöscher zum Feuerlöschen, aber löschen Sie das Feuer nur, wenn Sie dabei weder sich, noch andere Personen gefährden
Informieren Sie die Personen in Ihrer Nähe über das entstandene Feuer
FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN DER FEUERWEHRLEUTE
 
MERKEN SIE SICH:
Bei Nichtbeachten der Brandschutzvorschriften leitet das Innenministerium ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren ein.
 
Auf der Straße
Vermeiden Sie während der Tourismussaison die Zeiten großer Verkehrsdichte, die Fahrt an Wochenenden und Feiertagen.
Fahren Sie ausgeruht.
Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Bleiben Sie geduldig, wenn Sie in einen Stau geraten und sorgen Sie für genügend Trinkwasser.
 
Auf dem Meer
Im Falle eines Unglücks auf See oder einer Wasserverschmutzung rufen Sie die Nummer 155 (Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes) oder die Nummer 112 an.
Informieren Sie sich vor der Abfahrt über die Wettervorhersage, insbesondere für die Adria.
Bleiben Sie beim Schwimmen in Sichtweite anderer Schwimmer.
Informieren Sie Ihre Verwandten oder Freunde über Ihre ungefähre Tauchstelle und markieren Sie sie vorschriftsmäßig. 
Setzen Sie sich nur in Maßen der Sonne aus und benutzen Sie Sonnenschutzmittel.
Nehmen Sie genug Trinkwasser mit.
 
Umweltschutz
Schutz der biologischen Vielfalt im Einklang mit den geltenden Vorschriften der Europäischen Union.
Das Meer der kroatischen Adria ist zum Baden auch nach den Kriterien der Europäischen Union von hoher Qualität.
 
Im Falle einer Umweltverschmutzung rufen Sie die Nummer 112 an.
 
Fremdsprachige Nachrichtensendungen während der touristischen Saison
 
Einige Programme des Kroatischen Rundfunks senden fremdsprachige Nachrichten für Touristen in Kroatien. Im ersten Programm des Kroatischen Rundfunks gibt es täglich um 20.05 Uhr eine Sendung in englischer Sprache, die ca. 10 Minuten dauert.
 
Während der Sommersaison gibt es im zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks (98,5 MHz Nordwestkroatien und Küstengebiet Dubrovnik, 105,3 MHz Istrien, 96,1 MHz Split, 98,9 MHz Küstengebiet Makarska, 93,3 MHz Gorski Kotar) außer den regelmäßigen Nachrichten und Berichten des Kroatischen Autoklubs (HAK) in kroatischer Sprache Informationen in Englisch, Deutsch und im August auch in Italienisch. Außerordentliche Informationen über Verkehrsstaus sendet der Kroatische Autoklub in kroatischer und englischer Sprache.
 
Im selben Zeitraum werden im Sommer im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks stündlich Nachrichten aus den Studios des dritten Programms des Österreichischen Rundfunks in Deutsch sowie des RAI Uno in Italienisch, des Radio Prag in Tschechisch und des Absolut Rundfunks in Englisch sowie aus dem internationalen Programm des Kroatischen Rundfunks – Glas Hrvatske – ebenfalls in Englisch, Deutsch und Spanisch gesendet. 
 
Journalisten von Radio Prag informieren die tschechischen Touristen während des Sommers einmal täglich über die regionalen Radiostationen: Radio Split, Radio Dubrovnik und Radio Rijeka.  
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